Media Kit

Schauen Sie sich mein Media Kit an, wenn Sie an einer Kooperation mit mir interessiert sind:

Stand: September 2017

Kurmelmal5_Mediakit(PDF zum runter laden)

 

Blogger-relations gut erklärt

Sollten Sie noch wenig Erfahrung haben mit der Kooperation mit Bloggern und Werbung auf Blogs, dann würde ich Ihnen gerne einige Artikel ans Herz legen.

 

 

Sie möchten in kein Fettnäpfchen treten ?

Dennoch sind Sie es? Dann werde ich ihnen anstatt einer ausführlichen Antwort, warum ich nicht auf Ihre Kooperationsanfrage eingehe, folgenden Link senden: Great- Relations . Gerne lege ich Ihnen den Link bereits jetzt nahe, damit es nicht erst zu so einer Situation kommt.  

 

Unaufgeforderte Warensendungen

§ 241 a Abs. 1 BGB schließt generell Ansprüche eines Unternehmers aus, wenn er einem Verbraucher oder Blogger ohne vorherige Bestellung Waren liefert und mit der Warenlieferung eine Zahlungs-/ Arbeitsverpflichtung verbindet. Der Verbraucher/ Blogger ist berechtigt, die zugesandten, unbestellten Sachen nach Belieben zu benutzen, ohne dass darin eine Annahme des Vertragsangebots des Versenders zu verstehen wäre. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher/ Blogger entweder die Ware bezahlt oder die Annahme eindeutig erklärt.